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Wissenswertes
Lärmemissionen: Musizieren, Radio hören, TV schauen
Beeinträchtigungen, die sich im Rahmen des Normalen halten, müssen die Nachbarn hinnehmen. Musizieren zu Hause ist eine jener menschlichen Tätigkeiten, die Nachbarn auf die Palme bringen können. Ohne Rücksicht und ohne die Beachtung von Regeln funktioniert ein harmonisches Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus nicht.
Aus Rücksicht auf die Nachbarn ist auf die Benützung lärmintensiver Musikinstrumente zu verzichten.
Das Musizieren oder Singen auf Balkon oder Gartensitzplatz ist nicht gestattet. Dies hat im Wohnungsinneren stattzufinden und die Fenster sind zwingend geschlossen zu halten.
Die Benutzung von Radio- und TV-Geräten sowie Musikanlagen kann in Mietwohnungen nicht verboten werden. Die Geräte sind jedoch auf Zimmerlautstärke einzustellen. Auch hier sind die Fenster und Balkontüren geschlossen zu halten.
In allen Fällen sind die Nachtruhezeiten, in der Regel ab 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, einzuhalten.