Wissenswertes

Lärmemissionen: Musizieren, Radio hören, TV schauen

Beein­träch­tigungen, die sich im Rahmen des Normalen halten, müssen die Nachbarn hin­nehmen. Musizieren zu Hause ist eine jener menschlichen Tätig­keiten, die Nachbarn auf die Palme bringen können. Ohne Rücksicht und ohne die Be­achtung von Regeln funktioniert ein har­monisches Zusammen­leben in einem Mehr­familien­haus nicht.

Aus Rücksicht auf die Nachbarn ist auf die Benützung lärmin­tensiver Musik­in­stru­mente zu verzichten.

Das Musizieren oder Singen auf Balkon oder Garten­sitzplatz ist nicht gestattet. Dies hat im Wohnungs­inneren statt­zufinden und die Fenster sind zwingend geschlossen zu halten.

Die Benutzung von Radio- und TV-Geräten sowie Musik­anlagen kann in Miet­wohnungen nicht verboten werden. Die Geräte sind jedoch auf Zimmer­laut­stärke einzu­stellen. Auch hier sind die Fenster und Balkon­türen geschlossen zu halten.

In allen Fällen sind die Nacht­ruhe­zeiten, in der Regel ab 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, einzu­halten.

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